Konservierungsstoffe, Allergene

Liebe Kunden,

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Zu folgenden 14 Auslösern von Allergien und Intoleranzen besteht eine Informationspflicht:

Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische,
Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose),
Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen,
Schwefeldioxid und Sulfite sowie Lupinen und Weichtiere

Unsere Gerichte werden vorwiegend aus frischen Produkten zubereitet, und diese sind im Namen des Gerichts ersichtlich, z.B. Marinierte Linsen (Schalenfrüchte). Wir könnten jedes Gericht mit einer Fußnote versehen, dann würde die Speisekarte aber dem Beipackzettel eines Medikamentes ähneln.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Zusammensetzung unserer Speisen. Wenn Sie Unverträglichkeiten oder Allergien haben, sind wir bemüht, das optimale Gericht für Sie zusammenzustellen.