Konservierungsstoffe, Allergene
Liebe Kunden,
die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Diese Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU.
Zu folgenden 14 Auslösern von Allergien und Intoleranzen besteht eine Informationspflicht:
Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose),
Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen,
Schwefeldioxid und Sulfite sowie Lupinen und Weichtiere
des Gerichts ersichtlich, z.B. Marinierte Linsen (Schalenfrüchte). Wir könnten jedes Gericht mit
einer Fußnoten versehen, dann würde die Speisekarte aber dem Beipackzettel eines
Medikamentes ähneln.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Zusammensetzung unserer Speisen. Wenn Sie
Unverträglichkeiten oder Allergien haben, sind wir bemüht, das optimale Gericht für Sie
zusammen zu stellen.