AGB's
1. Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen aufgrund der uns erteilten Aufträge unabhängig vom Ort der Belieferung. Mit Zustandekommen des Vertrages bzw. Bestätigung des erteilten Auftrages erkennt der Kunde diese allgemeinen Bedingungen ausdrücklich an.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
1. Die Angebotsannahme bedarf der Schriftform per Post, Email oder WhatsApp und gilt nur, wenn sie von uns in schriftlicher Form bestätigt wurde. SMS wird nicht berücksichtigt.
2. Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich nach Abgabe in schriftlicher Form bestätigt werden.
3. An unsere Angebote halten wir uns für die angegebene Bindefrist gebunden bzw. es gilt das in den Angeboten angegebene Optionsdatum.
4. Alle Änderungen zu den von uns zu erbringenden Leistungen bedürfen der schriftlichen Form.
3. Preise und Preisangaben
1. Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon abweichende Angaben müssen von uns entsprechend gekennzeichnet sein.
2. Die in den Angeboten genannten Einzelpreise errechnen sich aus dem gesamten Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes. Änderungen im Leistungsumfang, in der Personenzahl und anderen Leistungsmerkmalen erfordern eine Neuberechnung der Einzelpreise.
4. Lieferung, Lieferzeiten und Liefertermine
1. Entgegennahme, Auf- und Abbau erfolgt durch den Kunden.
2. Lieferung erfolgt ebenerdig, ohne Tragen des Equipments, ohne Auf- und Abbau.
3. Es gelten die für die Lieferung vereinbarten Termine. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten, sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
4. Wir haften nicht für Ablaufstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie im Fall von Streik, Naturkatastrophen, Aussperrung, Gewalttaten sowie Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben. Der Kunde ist nur dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche wie insbesondere der Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen nicht.
5. Transportkosten
1. Der Transportpreis für Lieferungen von Speisen, Getränken und Equipment ist abhängig vom Aufwand und der Menge und wird in den Angeboten gesondert ausgewiesen. Alle weiteren Leistungen wie etwa Aufbau, Abbau, Beräumung etc. werden ebenfalls gesondert ausgewiesen.
6. Stornierungen und Abbestellungen
1. Storniert der Kunde die bei uns gebuchten oder beauftragten Leistungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum, sind wir berechtigt, 50 % der veranschlagten Kosten als Stornogebühr zu erheben, bei einer Stornierung bis 4 Tage vor Veranstaltungsdatum erhöht sich die Stornogebühr auf 70 %. Eine Stornierung 2 Tage vor dem Veranstaltungstag hat eine Stornogebühr von 100% zur Folge.
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der o.g. Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei uns. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß § VII. Abs. 1. bereits berücksichtigt.
3. Ferner sind wir unsererseits zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens gefährden kann. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7. Zahlungsmodalitäten
1. Mit Auftragserteilung, spätestens aber 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn können wir 50 % der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen, die restliche Summe wird im Anschluss an die Veranstaltung unter Berücksichtigung eventuell zu berechnender Verbrauchsgüter fällig.
2. Sowohl Vorauszahlung, als auch Endrechnung werden 10 Werktage nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.
8. Zurückbehaltungsrecht, Vertragszweck
1. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an uns von leih-, oder mietweise zur Verfügung gestellten Materials ist ausgeschlossen.
2. Der Kunde darf die Mietgegenstände nur am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zweck nutzen.
9. Rückgabe des Mietgegenstands
1. Der Kunde ist zur Rückgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeiten verpflichtet. Ansonsten trägt er die Ersatzkosten in vollem Umfang.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde den Mietgegenstand in überlassenem Zustand zurückzugeben. Er ist für die Schadloshaltung der Mietsache verantwortlich.
3. Kommt es zu Beschädigungen des Mietgegenstandes, so trifft den Kunden hierfür die Ersatzpflicht. Ein Schwund von 3 % ist im Mietpreis enthalten. Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde den Mietgegenstand nicht oder nur teilweise zurückgeben kann. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich, soweit dadurch die Rückgabe in dem überlassenen Zustand ausgeschlossen ist.
4. Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Kunden zuzurechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht.
5. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als verlängert.
10. Kosten der Instandhaltung / Austausch des Mietgegenstands
1. Etwaige Kosten für die Instandhaltung (beispielsweise Wartung und Pflege) sowie die Instandsetzung sind im Mietpreis enthalten, soweit sie nicht durch unsachgemäße Behandlung oder durch übermäßige Beanspruchung durch den Kunden verursacht worden sind.
2. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstands behoben werden kann. Dies gilt entsprechend, falls die Lieferung des Mietgegenstands vor Überlassung unmöglich wird.
11. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
2. Sollten einzelne dieser Bedingungen oder Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Festlegungslücke.
3. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Bernau.